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A bis Zett

A bis Zett

Hier geben wir Ihnen einen Einblick in unser Schulleben, der Ihnen das Eingewöhnen in die Schulgemeinschaft erleichtern wird.

Anfang

Ab 7:45 Uhr werden Ihre Kinder auf dem Schulhof beaufsichtigt. Mit dem 1. Schellen um 7:55 Uhr stellen sich alle Kinder an ihrem Aufstellplatz auf. Jede Klasse geht gemeinsam mit ihrer Lehrerin in die Klasse. Mit dem 2. Schellen um 8:00 Uhr beginnt der Unterricht.

Stundenplan/Zeiten:

  • 7:55 Uhr
    Hochgehen in die Klassen
  • 8:00 - 8:45 Uhr
    1. Stunde
  • 8:45 - 8:50 Uhr
    Pause
  • 8:50 - 9:35 Uhr
    2. Stunde
  • 9:35 - 10:05 Uhr
    Hofpause, Frühstückspause
  • 10:05 - 10:50 Uhr
    3. Stunde
  • 10:50 - 10:55 Uhr
    Pause
  • 10:55 - 11:40 Uhr
    4. Stunde
  • 11:40 - 11:55 Uhr
    Hofpause
  • 11:55 - 12:40 Uhr
    5. Stunde
  • 12:40 - 12:45 Uhr
    Pause
  • 12:50 - 13:35 Uhr
    6. Stunde
Anmeldung

Die Anmeldung an den Wuppertaler Grundschulen erfolgt Mitte Oktober bis Mitte November.

Dazu bekommen Sie als Eltern rechtzeitig ein Schreiben seitens des Schulträgers, auf dem die Anmeldedaten stehen und aufgeführt ist, welche Unterlagen Sie zur Anmeldung mitbringen müssen. Sie müssen bitte auch Ihr Kind mitbringen.

Außerdem enthält das Schreiben eine Liste aller Wuppertaler Grundschulen. Aus dieser Liste können Sie entnehmen, wann die einzelne Schule ihren Tag der offenen Tür und den entsprechenden Elternabend hat.

Darüber hinaus enthält das Schreiben 3 unterschiedlich farbige Zettel, die Sie ebenfalls mit zur Anmeldung mitbringen müssen. Da Sie als Eltern die freie Schulwahl haben, müssen Sie sich eine weitere Schule überlegen für den Fall, dass die gewünschte Schule Ihr Kind nicht aufnehmen kann.

Die Nicht-Aufnahme ist dann gegeben, wenn die Schule aufgrund der festgelegten Zügigkeit – die Grundschule Hainstraße ist zweizügig (max. 56 Schüler) – keine weiteren Schüler aufnehmen darf.

Diejenigen Kinder, die im ehemaligen Schulbezirk der Schule wohnen, sind vorrangig aufzunehmen, haben also einen Rechtsanspruch darauf genommen zu werden.

Im darauffolgenden Februar/März bekommen Sie dann seitens der Schule eine schriftliche Aufnahmebestätigung. Mit dieser Bestätigung ist Ihr Kind rechtmäßig an der Schule aufgenommen.

Anfangsphase

In den ersten Schulwochen haben die Erstklässler jeweils in der 1. Stunde nur in einer Kleingruppe (halbe Klasse) Unterricht. Die Kinder sollen so die Chance erhalten, sich an den Schulalltag zu gewöhnen. Gleichzeitig nutzen die Kolleginnen diese Zeit, um in der Kleingruppe genau zu beobachten, was jedes Kind mitbringt. So gelingt es, dort anzusetzen, wo die Kinder stehen und von Anfang an jedes Kind entsprechend zu unterstützen.

Antolin

Antolin ist ein Online-Programm zur Leseförderung, das alle Wuppertaler Grundschulen seit mehreren Jahren durch den Lions Club gesponsert bekommen haben.

Ihr Kind leiht sich in der Schulbücherei ein Buch aus. Die meisten Kinderbücher sind inzwischen in Antolin vertreten. Außerdem haben die einzelnen Bücher jeweils einen Antolin-Aufkleber, so dass Ihr Kind genau sehen kann, ob es ein Antolin-Buch hat oder nicht. Das Buch liest es in Ruhe in der Schule, während der freien Lesezeit oder zu Hause.

Durch die Klassenlehrerin bekommt jedes Kind ein eigenes Passwort für Antolin, mit dem es in der Schule als auch von zu Hause aus in das Online-Programm kommt. Innerhalb des Programms beantwortet Ihr Kind Fragen zu seinem gerade gelesenen Buch. Die Klassenlehrerin hat ebenfalls einen Zugang und kann genau sehen wie Ihr Kind die Fragen beantwortet hat.

Ihr Kind sammelt Punkte und bekommt für bestimmte Punkte jeweils eine Urkunde.

Arbeitsmaterialien

Kurz vor den Sommerferien erhält Ihr Kind u.a. eine Materialliste mit dem Einschulungsbrief. Aus der Materialliste geht hervor, welche Sachen Sie bitte kaufen sollen und welche Sachen seitens der Lehrerin angeschafft werden, damit alle Kinder die gleichen Materialien haben.

Die von Ihnen anzuschaffenden Sachen sollte Ihr Kind möglichst bis zum Schulbeginn haben. Es gibt sicherlich viele Gelegenheiten, sie nach und nach zu beschaffen oder zu schenken. Vielleicht können Sie den Vorteil der Sonderangebote zu Schulbeginn nutzen. Achten Sie auf umweltfreundliche Artikel.

Bitte kennzeichnen Sie alle Gegenstände mit dem Namen Ihres Kindes (Kleidungsstücke, Sportkleidung, Hausschuhe, Turnbeutel etc.). Die Kinder wissen häufig nicht, was ihnen gehört und was nicht. Es hilft den Kindern auch, wenn Sie die Materialien gemeinsam anschauen, deren Funktion besprechen und überlegen, wie Ihr Kind seinen Tornister am sinnvollsten packen kann.

Am 1. Schultag brauchen Sie aber nur das Mäppchen sowie den weißen Schnellhefter in den Tornister zu packen!

Aufsicht

Die Aufsicht erstreckt sich auf die Zeit, in der Ihr Kind am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen teilnimmt. Schülerinnen und Schüler, die sich auf dem Schulgrundstück aufhalten, sind während einer angemessenen Zeit (15 Minuten) vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts oder von sonstigen Schulveranstaltungen sowie in Pausen zu beaufsichtigen.

Die Aufsichtspflicht erstreckt sich nicht auf den Weg zur Schule oder von der Schule nach Hause (Schulweg). Während der beiden Hofpausen dürfen die Kinder auch den angrenzenden Spielplatz nutzen. Auch dort ist jeweils eine Aufsichtsperson.

Außerschulische Lernorte

Die Verknüpfung von Schule mit den unterschiedlichen außerschulischen Lernorten ist besonders wichtig, um den Kindern die Erfahrung zu geben, dass das in Schule Gelernte außerhalb von Schule hilfreich, sinnvoll und nützlich zur Bewältigung alltäglicher Probleme sein kann bzw. ist. Deshalb beziehen wir die nachfolgend aufgeführten Lernorte entsprechend der jeweiligen Jahrgangsthemen regelmäßig mit in die Unterrichtsplanung ein.

  • Jugendfarm
  • Igelstation
  • Station „Natur und Umwelt“
  • Von der Heydt – Museum
  • Klärwerk
  • Schulmuseum
  • Schloss Burg
  • Kindermuseum
  • Schulbücherei
  • Stadtbücherei
  • Frühindustrielle Museum
  • Zooschule
  • Neandertalmuseum
  • Theater/Oper/Stadthalle
  • Wald
  • Schullandheime
  • Bauernhof
  • Jugendverkehrsschule
Betreuung

An unserer Schule haben die Eltern die Möglichkeit, bei der AWO eine Frühbetreuung, das so genannte Frühband, zu buchen. Dort werden die Kinder von 7.15 bis 7.55 Uhr betreut. Im Offenen Ganztag können die Kinder nach dem Unterricht bis 14 oder 16 Uhr betreut werden.

Auch in den Herbst- und Osterferien können die Kinder die Betreuungsangebote nutzen. In den Sommerferien wird die OGS für 14 Tage geöffnet sein.

Nähere Informationen finden Sie demnächst unter der Rubrik „Offener Ganztag“.

Beurlaubung

Möchten Sie als Eltern Ihr Kind beurlauben lassen, stellen Sie bitte möglichst eine Woche vorher einen formlosen schriftlichen Antrag an die Klassenlehrerin bzw. an die Schulleitung. Denken Sie bitte daran, dass der versäumte Unterrichtsstoff nachzuholen ist.

Eine Beurlaubung unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine Ausnahme ist laut Erlass nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern.

Bewegliche Ferientage

Das Ministerium erlässt die Ferienordnung. Sie sieht neben den landesweiten Ferien bewegliche Ferientage vor, über deren Termine die Schulkonferenz entscheiden kann. Die Anzahl der beweglichen Ferientage, die zwischen 3 und 4 Tagen wechseln, ist in einem Erlass festgelegt. Die Schulkonferenz legt die Tage im Einzelnen fest. Mindestens einer der beweglichen Tage ist als Brauchtumstag festzulegen.

Einschulung

Die Einschulung findet jeweils am 2. Schultag des neuen Schuljahres statt.

Der Tag beginnt mit dem ökumenischen Gottesdienst in der Kirche Christ König. Anschließend findet in der Schule eine kleine Einschulungsfeier statt. Im Anschluss daran haben die Erstklässler ihre 1. Unterrichtsstunde während die Eltern sich bei Kaffee und Plätzchen untereinander kennen lernen können.

Elternabend

Die Eltern der jeweiligen Klasse können bei Bedarf durch die zu Beginn des Schuljahres gewählte Elternvertretung einen Elternabend einberufen. Themen des Elternabends können allgemeine Erziehungs- oder Schulthemen, spezielle Themen der Schule oder der Klasse sowie in der Klasse aufgetretene Probleme sein (vergleiche Klassenpflegschaft).

Elternbesuche im Unterricht

Erziehungsberechtigte können nach vorheriger Absprache mit der unterrichtenden Lehrerin am Unterricht teilnehmen. So erfahren Sie „vor Ort“ den heutigen Unterricht und können beobachten wie die Kinder in der Gemeinschaft miteinander lernen.

Elternmitarbeit

Schule ist ohne die Unterstützung der Eltern nicht denkbar. Deshalb freuen wir uns über jede helfende Hand. Sei es die Begleitung zur Sporthalle in den 1. Klassen, die jeweils mit dem öffentlichen Bus fahren müssen, oder die Begleitung bei Schulausflügen zu den verschiedenen außerschulischen Lernorten. Aber auch in der Schule ist jede Unterstützung willkommen in Form von Lesemüttern, Muttis, die beim Basteln, Backen und Kochen helfen sowie Müttern, die zweimal wöchentlich die Schulbibliothek in der 1. Pause eigenverantwortlich betreuen.

Viele helfende Hände benötigen wir bei unseren Schulveranstaltungen wie Sommerfest, Kindersachenflohmarkt, St. Martinszug und Projektwoche oder aber bei einmaligen Aktionen wie Schulhofbemalung sowie demnächst die Schulgartenumgestaltung.

Elternmitwirkung

Im Schulgesetz NRW, das für Schulen aller Schulformen gilt, ist die Mitwirkung in der einzelnen Schule genau festgelegt. Danach haben Sie als Eltern die Möglichkeit auf 3 verschiedenen Ebenen in den entsprechenden Gremien mitzuwirken und Ihre Rechte wahrzunehmen. Auf der untersten Ebene ist es bezogen auf die einzelne Klasse die Klassenpflegschaft. Auf der nächsthöheren Ebene treffen die gewählten Eltern aus allen Klassen in der Schulpflegschaft zusammen. Das oberste Entscheidungsgremium einer jeden Schule ist die Schulkonferenz (vergleiche Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft, Schulkonferenz).

Elternsprechtag

Die Elternsprechtage finden jeweils nach der Zeugnisausgabe statt, um Ihnen die Möglichkeit des Nachfragens bzw. den Lehrern die Möglichkeit des weiteren Erläuterns zu geben. Für die Viertklässler findet darüber hinaus Ende November ein Elternsprechtag statt im Hinblick auf die Beratung bezüglich der weiterführenden Schulen. Da der Elternsprechtag außerhalb der Unterrichtszeit des einzelnen Lehrers stattzufinden hat, bekommen Sie ein Schreiben, in dem Sie verschiedene Zeitwünsche eintragen können.

Feste und Feiern

Lernen und miteinander Leben sind in der Schule nicht voneinander zu trennen. Feste und Feiern gehören daher zum festen Programm unseres Schullebens im Ablauf eines Jahres und finden regelmäßig statt.

Jedes Jahr findet die Einschulungsfeier statt, gefolgt von dem St. Martinsfest, ebenso wie die vorweihnachtlichen Adventsrituale in den Klassen sowie der weihnachtliche Theaterbesuch, das Karnevalsfest, Sport-Spiel-Feste und die Abschlussfeste der vierten Klassen.

Ebenso wird jedes zweite Jahr ein Schulfest veranstaltet (im jährlichen Wechsel mit einer Projektwoche). Darüber hinaus können in Absprache mit den Eltern weitere Feste und Feiern im Klassenverband veranstaltet werden.

Förderverein

Engagierte Eltern haben den Förderverein gegründet und bringen sich nach wie vor aktiv ein. Unser Förderverein hat zwei große Aufgabenbereiche. Zum einen unterstützt er sowohl finanziell als auch durch den persönlichen Einsatz Projekte und Maßnahmen der Schule, die sonst nicht durchführbar wären. Zum anderen fungiert er als Arbeitgeber für das Personal in unserer Betreuung. Die wesentlichen sich aus diesen beiden Bereichen ergebenden Aufgaben sind nachfolgend in der Übersicht kurz aufgeführt.

Förderverein der Grundschule Hainstraße e.V.

Aufgaben (§ 2 der Satzung)

Allgemeine Aufgaben (Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge)

Förderung aller Belange der Schule durch:

  • Kauf von Lehrmaterial und Büchern
  • Unterstützung von Projekten
  • Beihilfen für Klassenfahrten
  • Unterstützung bedürftiger Schüler
  • Beteiligung an und Förderung von Veranstaltungen (Sommerfest, Martinsfest …)
  • Förderung der Gesundheitserziehung
  • Förderung des Besuchs kultureller Veranstaltungen
  • Zusammenarbeit mit Schulleitung, Lehrerkollegium und Schulpflegschaft

Betreuung „Verlässliche Grundschule“ (Finanzierung ausschließlich durch die Eltern der Betreuungskinder und öffentliche Zuschüsse)

  • Träger der Betreuung vor und nach den Unterrichtsstunden
  • Betreuung der Kinder in Gruppen bis 13:30/14:00 bzw. bis 16:00 Uhr
  • Verpflegung der Kinder mit Mittagessen bzw. Mittagimbiss
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Durchführung von Projekten
  • Schulferienbetreuung
  • Beschäftigung von Mitarbeiterinnen
  • Weiterbildung von Mitarbeiterinnen
Fundsachen

Es kommt immer wieder vor, dass Kinder vor allem Kleidungsstücke in der Schule oder der Turnhalle vergessen.

Die Fundsachen werden einige Zeit aufbewahrt und bei einem Fest ausgelegt.

Gesundes Frühstück

Jeden Tag haben alle Kinder ausreichend Zeit, um in der Klassengemeinschaft zu frühstücken. Wir bitten Sie, dies zu unterstützen, indem Sie Ihrem Kind ein ausgewogenes, gesundes Frühstück ohne Süßigkeiten, mit Brot oder Müsli, frischem Obst oder Gemüse, mit zur Schule geben.

Darüber hinaus bringen die Kinder ihre eigenen Getränke in Trinkflaschen mit, da die Hausmeister an den Wuppertaler Schulen keine Milchgetränke mehr austeilen dürfen.

Gewaltprävention

In langjähriger Tradition führt unsere Schule im regelmäßigen Zwei-Jahres-Rhythmus das Projekt: „Mein Körper gehört mir“ von der Osnabrücker Theaterwerkstatt in den 3. und 4.Klassen durch. Dieses Projekt besteht aus einer Präsentationsveranstaltung für Sie als Eltern, auf der Sie die vermittelten Inhalte kennen lernen, die den Kindern in drei wöchentlich aufeinanderfolgenden Klassenveranstaltungen dargeboten werden. Die Klassenveranstaltungen finden im Beisein der Klassenlehrerin statt, so dass die Inhalte jeweils nachbereitet werden können.

Außerdem haben alle Klassen eine Stunde soziales Lernen, in der die Klassenlehrerin gemeinsam mit den Kindern kontinuierlich an dem sozial-emotionalen Miteinander arbeitet und alle auftretenden Schwierigkeiten sofort klären kann.

Gottesdienste

Einmal im Monat haben die 3. und 4. Klassen mittwochs in der 1. Stunde einen ökumenischen Gottesdienst.

Darüber hinaus führt die Schule regelmäßig Einschulungs-, Weihnachts- und Abschlussgottesdienste der 4. Klassen durch. An den beiden letzteren nimmt jeweils die gesamte Schulgemeinde teil.

Hausaufgaben

Hausaufgaben ergänzen und vertiefen die Arbeit in der Schule. Sie sollten regelmäßig, vollständig und selbstständig erledigt werden. Hat Ihr Kind einmal Schwierigkeiten, sprechen Sie mit der Lehrerin oder schreiben Sie eine Notiz ins Heft.

Weitere Informationen finden Sie unter Schulprofil/Hausaufgaben.

Hausaufgabenbetreuung

Im Offenen Ganztag werden die Kinder in festen Lernzeiten bei der selbständigen Erledigung ihrer Lernaufgaben begleitet. Erzieherinnen und Lehrerinnen stehen dabei als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung, geben Hilfen und Tipps und sorgen für die nötige Arbeitsruhe.

Hausmeister

Unser Hausmeister Matthias Schmidt ist montags bis freitags von 7 bis 15 Uhr in der Schule anzutreffen.

Hausschuhe

In unserer Schule haben alle Kinder Hausschuhe in der Klasse an. Vor jeder Klasse stehen rote Schuhregale und jede Klasse hat für jedes Kind einen eigenen farbigen mit dem Namen des Kindes versehenen Baumwollbeutel, in den die Hausschuhe gesteckt werden.

Im Winter werden die Hausschuhe aus dem Beutel rausgenommen, Mütze, Schal und Handschuhe rein gesteckt, die Winterschuhe ausgezogen und auf das Regal gestellt sowie die Hausschuhe angezogen. Bei der Vorgehensweise sollte möglichst wenig verloren gehen, denn die Kinder sind immer ganz unglücklich, wenn sie ihre Sachen nicht finden und damit nicht in die Pause können.

Hitzefrei

Hitzefrei kann es in der Grundschule nur nach schriftlicher Vorankündigung an die Eltern geben. „ Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad auszugehen.“(Erlass/BASS 12-64Nr.1) In der Realität zeigt sich die Umsetzung jedoch als sehr schwierig, da viele Eltern berufstätig sind.

Deshalb wird dann an unserer Schule nach Vorankündigung jede einzelne Unterrichtsstunde im Vormittag um 10 Minuten gekürzt, so dass dadurch ein früheres Unterrichtsende erreicht wird. Dadurch entfallen keine einzelnen Unterrichtsstunden (z. B. 5. + 6. Stunde) und alle Schüler befinden sich immer noch im Rahmen der Verlässlichen Schule von Acht bis Zwölf in den Räumlichkeiten der Schule. Die Betreuungskinder gingen zu einem früheren Zeitpunkt dann in die Betreuung.

Karneval

Die Schule feiert jeweils an dem Freitag vor Rosenmontag in der 1. - 4. Stunde Karneval. An diesem Tag findet kein Unterricht statt. In der 5. Stunde wird gemeinsam mit allen Kindern aufgeräumt. Jeder darf an diesem Tag verkleidet in die Schule kommen. Die Klassen gestalten ihr jeweils eigenes Programm. Rosenmontag ist als Brauchtumstag schulfrei.

Kindersprechtag

Der Kindersprechtag findet zweimal im Schuljahr statt. Die Klassenlehrerin spricht mit jedem Kind, in dessen Mittelpunkt das behutsam angeleitete Reflektieren über das eigene Lernen steht. Dabei geht es darum,

  • eigene Stärken und Schwächen zu benennen
  • selbstständig ein Ziel festzulegen
  • Unterstützungsbedarf zu formulieren
  • zu beschreiben, woran die Erreichung des Ziels sichtbar werden soll und

einen Zeitpunkt zur Überprüfung zu vereinbaren.

Kinderwebseiten

Hier sind einige Kinderwebseiten angegeben, auf denen Sie zunächst einmal gemeinsam mit Ihrem Kind ins Internet gehen sollten, um sich selbst einen Überblick zu verschaffen, wohin sie ihr Kind gegebenenfalls auch alleine gehen lassen könnten.

Klassenfahrten

Schwerpunktmäßig fahren die Schüler am Ende der 3.Klasse oder Anfang der 4. Klasse auf Klassenfahrt. Je nach Ziel müssen bereits im 1. spätestens mit Beginn des 2. Schuljahres Gespräche auf einem Pflegschaftsabend dazu stattfinden.

Nachdem Klassenlehrerin und Eltern sich gemeinsam auf ein Ziel geeinigt haben, genehmigt die Schulleitung und prüft dabei insbesondere, „ob die Veranstaltung dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gerecht wird, ob der von der Schulkonferenz vorgegebene Rahmen beachtet wird und ob die Finanzierung gesichert ist.“ (Wandererlass/BASS 14-12 Nr. 2).

Klassenpflegschaft

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin und ab Klasse 7. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben gemeinsam für jedes Kind eine Stimme.

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist (Schulgesetz §73 Abs.1+2/BASS 1-1).

Kopiergeld

Das Kopiergeld in Höhe von 7 € wird halbjährlich seitens der Klassenlehrerein eingesammelt. Dazu bekommen Sie als Eltern vorab jeweils ein Schreiben.

Krankmeldung

Sollte Ihr Kind erkrankt sein oder aus anderen zwingenden Gründen nicht in die Schule kommen können, so rufen Sie uns bitte bis 7:55 Uhr in der Schule an (danach sind alle Lehrerinnen im Unterricht) oder sprechen auf Anrufbeantworter. Anderenfalls wissen wir nicht, ob ihr Kind krank ist oder aber nicht in der Schule angekommen ist.

„Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.“ (Schulgesetz §43 Abs. 2).

Laternenbasteln

In der Woche vor unserem jeweiligen St. Martinszug, angepasst an den jeweiligen Klassenstundenplan, basteln die Kinder an einem Vormittag gemeinsam mit der Klassenlehrerin ihre Laternen für St. Martin.

Leitbild

Mit Beginn des Schuljahres 2010 hat sich unser Kollegium im Hinblick auf den Erziehungsauftrag von Schule intensiv mit den Werten einer jeden Lehrerin und der gemeinsamen Werteorientierung und Werteerziehung auseinandergesetzt. Dabei haben wir uns für unsere Schule auf folgendes Leitbild geeinigt:

Wir sehen unsere Schule als Lern- und Lebensraum, in dem sich alle wohl fühlen können. Dazu schaffen wir eine Atmosphäre, die von Vertrauen, gegenseitiger Wertschätzung und Freude geprägt ist. Die Basis bildet ein verständnisvoller und einfühlsamer Umgang miteinander. Dies zeigt sich in Formen der Verlässlichkeit, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit. Auf diese Weise tragen wir zur Weiterentwicklung der Kinder in ihrer Persönlichkeit, Eigenverantwortung und Selbständigkeit bei.

Nähere Angaben zu unserem Leitbild und den daraus abgeleiteten Schulvereinbarungen finden Sie unter Schulprofil/Leitbild.

Morgendliches zur Schule Bringen

Die Schule beginnt um 7:55 Uhr. Wenn Sie Ihr Kind zur Schule bringen, denken Sie bitte an die übrigen Kinder und lassen Ihr Kind am Straßenrand unterhalb oder oberhalb des Fußgängerüberganges aussteigen. Bitte halten Sie nicht vor der Zufahrt zum Lehrerparkplatz.

Offener Ganztag

Unsere Schule ist keine Offene Ganztagsschule, dennoch ist unsere Betreuung genauso organisiert wie ein Offener Ganztag. Für Sie als Eltern besteht der Unterschied darin, dass Sie beim Offenen Ganztag einen Vertrag mit dem Schulträger der Stadt Wuppertal, bei uns dagegen einen Vertrag mit dem Förderverein der Schule eingehen.

Ein weiterer Unterschied ist, dass es an unserer Schule für Geschwisterkinder keine Ermäßigung gibt, da die Betreuung sich selbst finanzieren muss. Die Offenen Ganztagsschulen bekommen Landesgelder, die wir nicht bekommen. Aufgrund des gedeckelten Haushaltes der Stadt Wuppertal kann unsere Schule nicht mehr Offene Ganztagsschule werden.

Patenschaften

Um Ihrem Kind den Einstieg in die Schule zu erleichtern und den Übergang so harmonisch wie möglich zu gestalten, wird es von einem Paten oder einer Patin aus den 3. Klassen in das tägliche Schulleben eingeführt. In den ersten Wochen holen die Paten ihr Erstklässlerkind jeweils ab und verbringen die Pause mit ihm gemeinsam, zeigen ihm das Gebäude und erklären die Pausenausleihe.

Pausenausleihe

Die Pausenausleihe wird jeweils pro Pause von 4 Viertklässlern organisiert. Jedes Kind bekommt durch die Klassenlehrerin ein Ausleihkärtchen, auf dem der Name des jeweiligen Kindes und die Klasse stehen. Dieses Kärtchen gibt das Kind bei der Ausleihe ab und bekommt dafür das ausgesuchte Spielgerät.

Am Ende der Pause werden die Spielgeräte wieder zurückgebracht und jedes Kind bekommt seine Ausleihkarte zurück. Bleiben Ausleihkarten übrig, wissen die Viertklässler, welches Kind welches Spielgerät noch nicht zurückgegeben hat und können somit gezielt Nachforschungen anstellen.

Pausen

An unserer Schule gibt es zwei große Pausen:

  • 1. Pause (09:35 - 10:05 Uhr)
  • 2. Pause (11:40 - 11:55 Uhr)

Die 1. Pause ist unterteilt in 15 Minuten Hofpause sowie 15 Minuten Frühstückspause. Während der Pausen können die Kinder sowohl den Schulhof als auch den angrenzenden Spielplatz zum Spielen nutzen. Auf beidem befindet sich eine Aufsicht. Nach jeder Pause stellen sich die Kinder an ihrem Aufstellplatz auf und werden von der jeweiligen Lehrerin abgeholt.

Postmappe

Die Postmappe werden Sie bereits am Einschulungstag in der Schultasche Ihres Kindes finden. Das ist eine Mitteilungsmappe, die jeden Tag zwischen Schule und Elternhaus hin und her pendelt. Deshalb sollte sie immer im Tornister sein. Sie als Eltern sollten bitte täglich dort nachsehen, ob es Informationen für Sie gibt.

Projektwochen

Nach Möglichkeit führen wir alle 2 Jahre im Wechsel mit einem Sommerfest eine Projektwoche durch. In der Projektwoche beschäftigen wir uns eine Woche lang intensiv mit einem Thema, das normalerweise nicht so ausführlich und facettenreich im Unterricht bearbeitet werden könnte. Manchmal gibt es auch einen konkreten schulischen Anlass aus dem sich ein Thema ergibt.

Radfahrtraining

Alle Viertklässler nehmen an einem Radfahrtraining im öffentlichen Verkehr unter Aufsicht der Polizei teil. Dazu haben die Schüler in den 1. - 3. Klassen jeweils innerhalb des Sachunterrichts ausführliche Unterrichtseinheiten zum Thema: richtiges Verhalten im Verkehr sowohl als Fußgänger als auch als Radfahrer erarbeitet.

Darüber hinaus haben sie in der 3. + 4. Klasse jeweils einmal die Jugendverkehrsschule besucht, um in einem geschützten Raum unterschiedliche Verkehrssituationen durchzuspielen. Den Abschluss in der Grundschule bildet dann das Radfahrtraining.

Schulbücher

Laut des Lernmittelfreiheitsgesetzes beträgt der Eigenanteil, das heißt der Anteil, den die Eltern für die Schulbücher ihres Kindes selber aufbringen müssen, für die Grundschule ein Drittel von 36 € also 12 €. Dieser Betrag ist seid mehr als 10 Jahren nicht geändert worden. Die Schulbücher werden allerdings jährlich um 0,25 – 0,50 € teurer.

Die Schulkonferenz entscheidet jedes Jahr unter Berücksichtigung der für die Eltern kostengünstigsten Version, welche Bücher vom Eigenanteil bestellt werden. Alle übrigen Bücher erhält Ihr Kind durch die Schule in Form der Ausleihe.

Die für das jeweilige Schuljahr zu bestellenden Bücher sowie die unterschiedlichen Vorgehensweisen bekommen alle Eltern, auch die zukünftigen Erstklässlereltern, kurz vor den Sommerferien mitgeteilt.

Schülerbücherei

Unsere Schülerbücherei wird seit Jahren in Eigeninitiative mehrerer Mütter organisiert und durchgeführt, worauf wir sehr stolz sind. Zweimal wöchentlich, immer dienstags und donnerstags in der 1. Pause, können die Kinder sich Bücher im Mehrzweckraum ausleihen. Die neuen ausgeliehenen Bücher können dann sofort im Mehrzweckraum unter die Lupe genommen werden.

Schuleingangsphase

Die Schuleingangsphase umfasst die 1. + 2. Klassen. In dieser Schuleingangsphase kann jedes Kind entsprechend seiner individuellen Möglichkeiten 1 - 3 Jahre bleiben. Es gibt keine Versetzung in die 2. Klasse und somit auch kein Sitzenbleiben.

Für Kinder, die recht zügig lernen, besteht die Möglichkeit, die Phase in einem Jahr zu durchlaufen. Dazu bekommt das Kind zusätzlich gezielte Unterstützung, um in der nächst höheren Klasse (3. Klasse) mitarbeiten zu können.

Für solche Kinder, die mehr Zeit benötigen, besteht die Möglichkeit, ohne Sitzen bleiben und mit einem vorübergehend reduzierten Anforderungsniveau 3 Jahre in der Schuleingangsphase zu verbleiben, um dann sicher und stabil in die 3. Klasse gehen zu können.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten (Schulgesetz §65 Abs. 1).

Die Mitglieder der Schulkonferenz sind in der Grundschule die Schulleitung sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer und Eltern im Verhältnis 1:1.

Nähere Angaben zu den Aufgaben der Schulkonferenz finden Sie unter unter Downloads.

Schulkonzerte

Die Schule nimmt möglichst regelmäßig an den jährlich seitens des städtischen Orchesters angebotenen Schulkonzerten teil. Diesbezüglich werden Workshops für die Lehrer angeboten, um die Konzerte innerhalb des Unterrichts vor- und nachbereiten zu können. Darüber hinaus kommen vorab Orchestermusiker in die Schule, um die Kinder auf das jeweilige Konzert vorzubereiten eventuell auch teilweise mit einzubeziehen.

Schulpflegschaft

In der Grundschule sind die Mitglieder der Schulpflegschaft die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen.

Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei StellvertreterInnen. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz stellen. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber (Schulgesetz § 72 Abs. 1-3).

Schulvereinbarungen

Ausgehend von unserem Leitbild haben wir mit allen an der Schule Beteiligten – den Lehrerinnen, Eltern, Betreuerinnen und den Schülern – erarbeitet, welchen aktiven Beitrag jeder erbringen muss, um unser Leitbild mit Leben zu füllen. Daraus sind die Schulvereinbarungen entstanden, die schriftlich niedergelegt, von jedem unterschrieben wurden, somit für alle als Richtschnur gelten und einzufordern sind.

Nähere Angaben zu den Schulvereinbarungen finden Sie unter Schulprofil/Werteerziehung.

Schulweg

Kurz vor den Sommerferien bekommen Sie einen Brief von der Schule, in dem u.a. auch der Schulwegplan enthalten ist. Auf diesem Schulwegplan ist der jeweils sicherste, nicht der unbedingt kürzeste Weg für Ihr Kind eingezeichnet. Vor der Einschulung sollten Sie diesen Weg mit Ihrem Kind mehrmals abgehen bis dahin, dass sie Ihr Kind „alleine“ gehen lassen, heißt in einem gewissen Abstand folgen.

Nach anfänglichem Zur-Schule-Bringen sollte Ihr Kind nach mehreren Wochen alleine gehen können, am besten gemeinsam mit anderen Kindern in Form eines kleinen walking bus, denn auch auf dem Schulweg lernt Ihr Kind eine ganze Menge.

Schwimmunterricht

In den 3. Klassen haben die Kinder Schwimmunterricht an unserer Schule. Dazu fahren sie mit einem von der Stadt gestellten Schwimmbus begleitet durch eine Lehrerin zum Schwimmbad Röttgen. Jede Klasse hat ihren eigenen Schwimmunterricht mit jeweils zwei Schwimmlehrerinnen. Je nach Gruppe werden die Kinder in Schwimmer und Nicht-Schwimmer eingeteilt und dann jeweils ihren Möglichkeiten entsprechend unterrichtet. Ziel des Unterrichts ist es, dass die Kinder am Ende alle schwimmen können und die Schwimmer möglichst zahlreich die unterschiedlichsten Schwimmabzeichen erworben haben.

Um dieses Ziel erreichen zu können, ist es hilfreich und sinnvoll, dass Ihr Kind bereits vor Schuleintritt Wassererfahrungen gemacht hat, somit keine Angst mehr vor dem Wasser hat.

Sekretariat

Das Sekretariat ist immer dienstags und donnerstags in der Zeit von 7:30 - 12:00 Uhr besetzt.

Spielplatz

Der an das Schulgelände angrenzende öffentliche Spielplatz ist seiner Zeit unter Beteiligung der damaligen Schüler seitens der Stadt erstellt worden und darf während der Pausen von den Kindern genutzt werden. In den Pausen wird dort auch Aufsicht durchgeführt. Die Kinder dürfen allerdings nicht in das angrenzende Gebüsch, weil man sie als Aufsicht dann nicht mehr sehen kann.

Vor dem Unterricht und vor Beginn der 2. Stunde dürfen die Schüler nicht auf den Spielplatz, sondern haben sich auf dem Schulhof aufzuhalten, da in dieser Zeit nur eine Aufsicht zur Verfügung steht.

Sportfest

Unser Sportfest findet immer zwischen den Oster- und Sommerferien statt. Leider sind bis auf wenige Ausnahmen die Sportplätze in Wuppertal in einem sehr schlechten Zustand, da sie seitens der Stadt seit Jahren nicht mehr gewartet werden. Aus diesem Grund sind inzwischen die Sprunganlagen vielfach abgebaut worden. Für öffentliche Veranstaltungen (Leichtathletik, Endrunden Sparkassen Cup) werden schwerpunktmäßig nur noch 3 Plätze (Oberbergische Straße, Zoo-Stadion, Nocken-Vohwinkel) genutzt.

Aus diesem Grund sind wir in den letzten beiden Jahren jeweils mit zwei Gelenkbussen der WSW nach Vohwinkel gefahren. Dabei hat uns der Förderverein immer finanziell unterstützt, so dass jedes Kind nur 1 € bezahlen musste.
Wenn möglich nehmen wir an den jährlichen Schwimm- und Leichtathletik-Wettkämpfen der Wuppertaler Grundschulen statt. Allerdings ist das jeweils abhängig davon, wie stark die Kinder in den Disziplinen sind. Daher kann es auch passieren, dass wir für ein Jahr mal aussetzen müssen.

Sportunterricht

Unser Sportunterricht findet an der Grundschule Birkenhöhe statt, da wir keine eigene Turnhalle haben. Da wir uns die Halle mit der Birkenhöhe teilen, hat die Birkenhöhe 16 Stunden und wir haben 14 Stunden pro Woche. Laut Stundentafel hätten Grundschüler 3 Sportstunden pro Woche. Leider reichen die Hallenkapazitäten aber in Wuppertal nicht aus. Somit haben fast alle Wuppertaler Grundschüler nur 2 Stunden Sport.

Darüber hinaus müssen wir mit öffentlichen Verkehrmitteln zur Birkenhöhe fahren. Somit können wir immer nur eine Doppelstunde Sport unterrichten, von der allerdings teilweise noch die Fahrzeit abgeht, da der Fahrplan natürlich nicht mit dem Stundenplan und dessen Zeitplan übereinstimmt. Als Ausgleich fahren die Kinder bereits während der 1. Pause zum Sport.

St. Martinsfest

Unser St. Martinsfest ist sowohl für die Erstklässler als auch die zukünftigen Erstklässler häufig das erste von ihnen miterlebte Schulfest. Während sich die Kinder auf das Basteln ihrer Laterne konzentrieren und jede Klasse ihr eigenes Motiv hat, haben sich die Eltern die Arbeit klassenweise aufgeteilt.

Das eigentliche Fest beginnt immer um 17:30 Uhr mit einem gemeinsamen Singen auf dem Schulhof begleitet durch den Posaunenchor, dem anschließenden Umzug durch die Siedlung, dem nochmaligen Singen, dem Sammeln am Feuer, dem Austeilen der Weckmänner und dem geselligen Beisammensein bei Würstchen, Glühwein, Kinderpunsch, Kakao, selbst gebackenen Plätzchen und selbst gemachter Marmelade.

Telefonkette

Zu Beginn eines jeden Schuljahres erstellen bzw. überarbeiten die Klassenlehrerinnen die Telefonkette der Klasse. Diese Telefonkette dient zur Benachrichtigung in dringenden Fällen oder bei plötzlichen Stundenplanänderungen.

Bitte bewahren Sie daher diese Liste griffbereit in der Nähe Ihres Telefons auf.

Bitte helfen Sie mit, dass die Kette richtig und schnell funktioniert. Rufen Sie Ihren „Nachfolger“ in der Liste an, wenn der nicht erreichbar ist, den übernächsten usw..

Bitte geben Sie Adressenänderungen oder veränderte Telefonnummern unbedingt an die Schule (gegebenenfalls Anrufbeantworter) und die Klassenlehrerin weiter. Wir können Sie sonst im Falle eines Unfalles nicht erreichen.

Termine

Die aktuellen Termine bekommen Sie während des laufenden Schuljahres in den einzelnen Elternbriefen mitgeteilt.

Alle wichtigen Termine finden Sie auch unter Termine.

Übergang zu den weiterführenden Schulen

Für die Eltern der Viertklässler findet jedes Jahr im Oktober/November ein Informationsabend in der Grundschule statt. An diesem Abend werden den Eltern die verschiedenen Schulformen im einzelnen vorgestellt, das konkrete Angebot in Wuppertal mit den jeweiligen Schwerpunkten der einzelnen Schule dargelegt und Hinweise zum Anmeldeverfahren und den Zeugnissen gegeben.

Ende November/Anfang Dezember findet die Gutachtenkonferenz statt. An dieser Konferenz nehmen alle Lehrerinnen teil, die in den 4. Klassen unterrichten. Auf dieser Konferenz gibt jede Lehrerin ihr vorläufiges Votum hinsichtlich der weiterführenden Schule für jedes einzelne Kind ab. Die Aufgabe der Klassenlehrerin besteht darin, diese vorläufigen Voten zusammenzutragen als Grundlage für das sich anschließende Elterngespräch.

Nach der Gutachtenkonferenz findet der Elternsprechtag für die Viertklässler statt. Ziel des Elterngespräches ist es, die Sichtweise der Eltern zu erfahren, das vorläufige Votum der Lehrerinnen darzulegen und gemeinsam zu überlegen, an was das Kind noch arbeiten sollte, um einen möglichst guten Übergang zu haben. Im Januar legt die Klassenkonferenz in Form der Zeugniskonferenz die Noten fest und einigt sich auf die begründete Schulformempfehlung.

Mit dem Halbjahr Ende Januar/Anfang Februar bekommen die Viertklässler ihr Zeugnis mit der begründeten Schulformempfehlung. Die Schulformempfehlung ist nicht mehr juristisch bindend, d.h. die Schulleitung der weiterführenden Schule kann keine Ablehnung aufgrund der Schulformempfehlung aussprechen.

Unfall

Ihr Kind ist sowohl in der Schule als auch auf dem Schulweg durch die Unfallkasse NRW (ehemals Gemeindeunfallversicherung) versichert. Hat Ihr Kind einen Unfall, erstellt die Klassenlehrerin einen Unfallbericht, der direkt durch die Schule zur Unfallkasse NRW geschickt wird. Sie als Eltern bekommen mehrere kleine Aufkleber (Schuladresse, Versicherungsnummer der Schule) für den behandelnden Arzt, der seinerseits einen Bericht an die Unfallkasse schickt. Bei Unstimmigkeiten meldet sich die Unfallkasse dann bei der Schule.

Der Schulweg ist nur dann versichert, wenn sich Ihr Kind auf dem direkten Weg nach Hause befindet, nicht jedoch, wenn es einen Umweg macht aus welchen Gründen auch immer. Deshalb sollten Sie Ihr Kind immer dazu anhalten, zuerst nach Hause zu kommen (direkter Schulweg) und anschließend Klassenkameraden zu besuchen oder sonstiges zu unternehmen.

Sollte Ihr Kind einen Unfall haben, setzen wir uns sofort mit Ihnen telephonisch in Verbindung. Bei einem größeren Unfall würden wir parallel den Krankenwagen informieren und Ihr Kind ins Krankenhaus begleiten. Sie würden dann gebeten, sofort ins Krankenhaus zu kommen.

Vergleichsarbeiten / VERA

In den 3. Klassen stehen jedes Jahr im Mai die Vergleichsarbeiten an. Diese Arbeiten heißen Vergleichsarbeiten, weil sie einheitlich von der Universität Landau für alle Drittklässler in ganz Deutschland erstellt werden und somit Vergleiche hinsichtlich Klasse/Schule, Schule/Land und Schule/Vergleichsgruppe angestellt werden können.

An 2-3 verschiedenen Tagen, die genau festlegt sind ähnlich wie beim Abitur, werden in den Fächern Deutsch und Mathematik Vergleichsarbeiten geschrieben. Die jeweiligen Aufgaben werden den Schulen kurz vorher per Post zugeschickt. Somit kennen die Lehrer die einzelnen Arbeiten bzw. Aufgaben nicht. Die Lehrer wissen nur, welche Bereiche in Deutsch (Lesen, Rechtschreiben/Sprache untersuchen, freies Schreiben) und in Mathematik (Zahlen/Operationen, Raum/Form, Größen/Messen, Daten/Häufigkeiten, Wahrscheinlichkeiten) getestet werden. Es werden nicht immer alle Bereiche getestet. In Deutsch ist allerdings bisher immer der Bereich Lesen vertreten gewesen.

Ziel der Vergleichsarbeiten ist es, dem Kollegium einen Überblick zu geben, wo die Kinder der Klasse bzw. Schule stehen und in welchen Bereichen noch Verbesserungsmöglichkeiten bestehen.

Die Vergleichsarbeiten ersetzen keine Klassenarbeit, sind somit nicht als Klassenarbeiten zu nehmen, und sind ebenfalls nicht zu bewerten. Sie finden am Ende des Schuljahres nach genau festgelegten Vorgaben Berücksichtigung, wenn das Kind zwischen zwei Noten steht. Anderenfalls bleiben sie unberücksichtigt.

Versicherung

Die Schule bzw. der Schulträger kommt nicht für Schäden gegenüber Dritten auf. Wenn sich Kinder gegenseitig Sachen zerrissen oder zerstört haben, kommt die Schule dafür nicht auf. Die Eltern müssen den Schaden untereinander regeln.

Wetterfeste Kleidung / Wechselkleidung

Da die Schule ein schönes Außengelände hat, auf dem die Kinder sehr schön spielen, sich aber auch sehr schön schmutzig machen können, ist eine passende wetterbedingte Kleidung um so wichtiger. Vor allem im Winter wäre ein Beutel mit Wechselkleidung wünschenswert, damit Ihr Kind nicht in nasser Kleidung rumläuft. Häufig genieren sich die Kinder Kleidung von anderen Kindern anzuziehen.

Zahnprophylaxe

Jedes Jahr kommt das Gesundheitsamt zu uns in die Schule, besucht alle Klassen und bespricht entsprechend des jeweiligen Jahrganges wie die Zähne zu pflegen sind und warum das so wichtig ist für die allgemeine Gesundheit.

Zeugnisse / Zensuren

Im ersten und zweiten Schuljahr erhalten die Kinder am Ende des Schuljahres ein Zeugnis, das in Berichtsform erstellt wird, also einen Fließtext darstellt. Es enthält Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie Aussagen über die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern. Dieses Zeugnis wird im Rahmen eines Elterngespräches am Elternsprechtag ausführlich erläutert. Am Ende des 2. Schuljahres kommen Zensuren in den Fächern hinzu.

Die 1. und 2. Klasse bildet eine Einheit, die Schuleingangsphase, in der es keine Versetzung und somit auch kein Sitzen bleiben gibt.

Im dritten und vierten Schuljahr bekommen die Schüler nach jedem Halbjahr ein Zeugnis.

Im dritten Schuljahr bestehen die Zeugnisse aus einem Fließtext mit Hinweisen zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie Aussagen über die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern und den Noten für die einzelnen Fächer.

Im vierten Schuljahr besteht das Zeugnis im Halbjahr aus den Noten für die einzelnen Fächer sowie der begründeten Schulformempfehlung, die allerdings nicht mehr rechtsrelevant für die Aufnahe an der weiterführenden Schule ist.

Das zweite Zeugnis in der 4. Klasse enthält nur noch die Noten zu den einzelnen Fächern.

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